Die Wahl im Überblick

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die am 21. Oktober 2018 mindestens 16 Jahre alt sind (wer konfirmiert ist, darf schon ab 14 wählen) und seit spätestens 21. Juli zur Gemeinde gehört. Wählbar sind Wahlberechtigte ab 18 Jahren.

Wie wird gewählt?

Alle Wahlberechtigten haben ab Mitte September die Wahlunterlagen automatisch zugeschickt bekommen. Damit können Sie am 21. Oktober in Ihrem Wahllokal wählen oder einfach per Briefwahl abstimmen.

Wieviele Kirchenvorsteher(innen) gewählt werden, hängt von der Größe der Gemeinde ab. Gewählt sind die Kandidatinnen bzw. Kandidaten mit den meisten Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Die Namen der Gewählten werden im Gottesdienst am 28. Oktober bekanntgegeben.

Wichtige Hinweise zur Briefwahl finden Sie hier.

Die Wahl in den einzelnen Gemeinden

Den Ablauf der Kirchenvorstandswahl organisiert jede Kirchengemeinde selbst. Wenn Sie wissen möchten, wer in Ihrer Gemeinde zur Wahl steht und wann und wo Sie wählen können - bei Ihrer Kirchengemeinde bekommen Sie weitere Informationen, entweder auf der Internetseite der Gemeinde oder in Ihrem Pfarramt. Eine Übersicht über die Kirchengemeinden unseres Dekanats und alle Kontaktinformationen finden Sie hier. 

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